Stellungnahme zum kantonalen Richtplan
von Redaktor Sektion Gossau
EVP Gossau zur kantonalen Richtplanvorlage (Verkehr)
Die EVP Gossau lässt sich in Bezug auf die Linienführung Oberlandautobahn zwischen Uster/Wetzikon und Kreisel Betzholz wie folgt vernehmen:
a) Keine offene Streckenführung zwischen Grüt und Gossau Dorf. Die Autobahn ist durchgehend unterirdisch bzw. überdeckt zu führen. Begründung: Schutz des intakten Landschaftsraums zwischen Gossau-Dorf und Grüt. Verhinderung der Zerschneidung des Landschaftsbildes. Schutz der Bevölkerung von Gossau und Grüt vor Emmissionen.
b) Kein Vollanschluss in Ottikon an die Forchstrasse: der Anschluss soll nur in Richtung Betzholz realisiert werden.
Begründung: Reduktion des Landverbrauchs. Schutz der Bevölkerung von Unter-und Oberottikon vor Emmissionen.
c) Flankierende Massnahmen in Wetzikon (Ausbau Weststrasse, Beruhigung Zürcher-, Rapperswiler- und Grüningerstrasse) und Uster (ersetzen des Bahnübergang Aathalstrasse mit einer Unterführung). Begründung: Möglichst optimaler Schutz der Bevölkerung in unserer Region vor dem zunehmenden Regional -und Transitverkehr.